Eltern

Bevor Sie Ihr Kind in eine Berliner Kindertagesstätte bringen können, müssen Sie einen Kitagutschein über ein Formular beantragen. Der erteilte Gutschein ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kita Ihrer Wahl (wenn Ihnen dort ein Platz angeboten werden kann). Die Kita kann dann den Gutschein beim Land Berlin einlösen und bekommt einen vom Alter des Kindes und dem bewilligten Bedarfsumfang abhängigen Zuschuss.

Seit 2018 hat jedes Berliner Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden täglicher Förderung in der Kita, ohne dass der Bedarf etwa aufgrund die Erwerbstätigkeit der Eltern geprüft wird. Erst wenn der Betreuungsbedarf, z.B. aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern, über 7 Stunden liegt, müssen Sie einen Nachweis erbringen. In Berlin ist der Besuch einer Kita oder Kindertagespflege für alle Kinder kostenfrei. Nur für das Mittagessen müssen Sie als Eltern weiterhin einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich zuzahlen. Eine Befreiung von diesem Beitrag ist über die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) möglich.

Sie finden an dieser Stelle...


Antworten auf häufige Fragen rund um den Kitagutschein aus Elternsicht,
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für die Antragstellung.
Informationen zu gesetzlichen und zusätzlichen Beiträgen sowie BuT-Leistungen,
Adressen der bezirklichen Jugendämter, bei denen Sie den Kitagutschein beantragen müssen und
das Antragsformular für einen Kitagutschein und die dazugehörigen Erläuterungen.

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